Grundstücksteilung und Vermessung

Grundstücksteilungen werden von uns durchgeführt, wenn neue Grundstücke, beispielsweise für die Bebauung mit Ein- und Mehrfamilienwohnhäusern, Doppel- und Reihenhäusern gebildet werden müssen oder ein Teil eines Grundstückes veräußert bzw. erworben werden soll.

Die Festlegung der neuen Grenzen erfolgt entsprechend den planerischen und vertraglichen Vorgaben in Abstimmung mit dem jeweiligen Auftraggeber.

Das Ergebnis der Teilung ist ein Veränderungsnachweis, der von uns mit weiteren Vermessungsschriften beim zuständigen Vermessungsamt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht wird. Nach der Übernahme und der Eintragung des Veränderungsnachweises in das Grundbuch durch den Notar, erlangen die neuen Eigentumsverhältnisse ihre Gültigkeit

Vermessung

Die neu entstandenen Grenzpunkte werden in der Örtlichkeit mit Grenzzeichen abgemarkt. Stehen am Grundstück Baumaßnahmen bevor, durch welche die Grenzzeichen gefährdet sind, wird die Abmarkung “kurzfristig ausgesetzt”, d.h. die Abmarkung der Grenzpunkte erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Bei der Festlegung von neuen Grenzen sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Sicherung der Erschließung
  2. Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften
  3. Einhaltung der Grenzabstände
  4. Einhaltung der Brandschutzvorschriften

Als beratende Ingenieure stehen wir Ihnen bei allen, die Grundstücksteilung und Vermessung betreffenden Aufgabenstellungen gerne zur Verfügung.