Straßenschlussvermessungen

Die Straßenschlussvermessung erfolgt, wenn z.B. Ortsumgehungen, Radwege, Kreiselneubau und Straßenverbreiterungen Flächen entlang der Verkehrswege in Anspruch nehmen.

Vorab führt der Träger der Straßenbaumaßnahme Verhandlungen mit den angrenzenden Eigentümern über die benötigten Flächen und den Umfang der Entschädigung.

Für den neuen Grenzverlauf sind die für die Straßenbaumaßnahme in Anspruch genommenen Flächen maßgebend.

Die neu entstandenen Grundstücke werden in einem Veränderungsnachweis beschrieben, der von uns mit den übrigen Vermessungsschriften beim zuständigen Vermessungsamt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht wird.